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Geschäftsordnung des Vorstandes
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### §0 Preambel
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Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche Festlegung von Regeln, zum Anderen ist sie als Dokumentation für die Arbeit des Vorstands anzusehen.
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### §1 Versammlungsordnung
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1. Der Vorstand soll **monatlich tagen, mindestens aber einmal im Quartal.**
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2. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer.
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3. Der Protokollführer legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht.
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### §2 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder
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1. Jedes Vorstandsmitglied ist dazu berechtigt, geringe Ausgaben ohne Beschluss zu genehmigen. Diese dürfen pro Vorstandsmitglied und Quartal **EUR 200** nicht übersteigen.
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2. Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass Satzungsänderungen und Personalveränderungen im Vorstand zeitnah den zuständigen Behörden gemeldet werden.
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### §3 Aufgaben des 1. und des 2. Vorsitzenden
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1. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (die Vorstandsvorsitzenden) haben dafür Sorge zu tragen, dass das Postfach einmal wöchentlich geleert wird.
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2. Die Vorstandsvorsitzenden führen die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihnen die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. In der Regel geschieht das beim Plenum.
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3. Die Vorsitzenden verwalten die Mailinglisten und Verteiler des Vereins. Sie tragen Neumitglieder zeitnah in die Systeme ein und entfernen die entsprechenden Daten beim Ausscheiden eines Mitglieds.
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4. Die Zugangsberechtigungen zum Vereinswiki werden von den Vorsitzenden auf dem aktuellen Stand gehalten.
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5. Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe der Vorsitzenden.
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### § 4 Aufgaben des Kassenwarts
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1. Der Kassenwart überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken.
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2. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Kassenwart unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
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3. Als Vorstandsmitglied hat der Kassenwart die Einbringung der Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei genießt er die volle Unterstützung des gesamten Vorstands.
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4. Für die laufenden Einnahmen und Ausgaben führt der Kassenwart eine Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt.
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5. Für Bareingänge stellt der Kassenwart eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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6. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim Kassenwart eingereicht werden.
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### §5 Beschlussfassungen und Wahlen
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1. Abstimmungen erfolgen offen, soweit keines der anwesenden Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt.
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2. Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
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### §6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
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1. Auslagen des Vorstands zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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### §7 Erfa-Kreis-Vertreter
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1. Der Vorstand bestimmt aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder einen Erfa-Kreis-Vertreter.
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2. Der Erfa-Kreis-Vertreter ist Verantwortlich für die Abstimmung mit Erfahrungsaustauschkreisen des Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.). Hat der Nerdberg e.V. im CCC e.V. den Status eines Erfa-Kreises, so nimmt der Erfa-Kreis-Vertreter an den regelmäßigen Konferenzen der Erfa-Kreis-Vertreter teil
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3. Beabsichtigt der Verein, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, so stimmt der Erfa-Kreis-Vertreter dies vorher mit dem Vorstand des Chaos Computer Club e.V. ab.
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4. Bei Verhinderung des Erfa-Kreis-Vertreters übernimmt stellvertretend ein Vorstandsmitglied dessen Aufgaben.
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### §8 Pressesprecher
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1. Der Vorstand kann ein ordentliches Vereinsmitglied zum Pressesprecher ernennen.
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2. Der Pressesprecher ist Hauptverantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit. Er ist angehalten, die Allgemeinheit durch Pressemitteilungen und Nutzung sonstige Publikationskanäle seiner Wahl über öffentliche Vereinsaktivitäten zu informieren.
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### §9 Schließberechtigungen
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1. Erteilung, Verwaltung und Entzug von Schließberechtigungen obliegt dem Vorstand.
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2. Die Existenz einer jeden Schließberechtigungen ist zu protokollieren. Die Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach erlöschen der Schließberechtigung zu vernichten. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine Speicherung von bis zu 12 Monaten nach Erlöschung der Schließberechtigung angeordnet werden.
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3. Elektronische Systeme, welche das Schließsystem steuern, sind aktuell zu halten. Gleiches gilt für Daten, welche den Zugriff auf die Schließsysteme regeln.
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4. Der Vorstand kann ein ordentliches Mitglied als schließbeauftragte Person bestimmen und die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten an diese übertragen.
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### §10 Transparenz der Vorstandsarbeit
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1. Vorstandsmitglieder sowie, sofern vorhanden, Erfa-Kreis-Vertreter, Pressesprecher und Schließbeauftragter, tragen Sorge dafür, dass ihre Arbeit für alle Vereinsmitglieder transparent ist. Insbesondere haben sie ihre Arbeit angemessen zu dokumentieren.
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2. Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler).
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3. Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten zu informieren. In der Regel geschieht dies beim Plenum.
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### §11 Inkrafttreten
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Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am xx.xx.xxxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
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