titel des Vorstands

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@ -90,9 +90,9 @@ Hauptteil der Satzung
### §10. Der Vorstand
1. Der Vorstand ist für alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und seine Vertretung nach außen verantwortlich.
2. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
* einem Vorsitzenden
* einem stellvertretenden Vorsitzenden
* einem Kassenwart
* einem 1. Vorstand
* einem 2. Vorstand
* einem Schatzmeister
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger im Amt.
4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
5. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 1.500,00 Euro ist im Innenverhältnis ein Beschluss des Plenums auf Antrag eines Vorstandsmitglieds notwendig.