From 598f5195db3eacfbfcdc5831f24cdd0cb0fcaf91 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Tim Niemeyer Date: Sun, 30 Sep 2018 14:25:10 +0200 Subject: [PATCH] GO des Vorstand vom Vorstand MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Eine Geschäftsordnung regelt immer genau wie sich ein Organ selbst verwalten möchte. Normalerweise gibt sich das Organ demnach auch immer selbst eine GO. Die MV sollte in die Arbeitsweise des Vorstandes nicht reinreden. --- Satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md index 8f9205d..a0dcf0b 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.md @@ -86,7 +86,7 @@ Hauptteil der Satzung * einem stellvertretenden Vorsitzenden * einem Kassenwart 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger im Amt. -4. Die Mitgliederversammlung gibt dem Vorstand eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können. +4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können. 5. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt im Sinne des §26, BGB bei Rechtsgeschäften bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro. Bei Rechtsgeschäften über 1.500,00 Euro ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. Abweichend davon sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils einzeln gegenüber Kreditinstituten vertretungsberechtigt und verfügungsbefugt.