Rechte des Plenums angepasst

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Tim Niemeyer 2018-09-30 19:55:57 +02:00
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@ -72,7 +72,7 @@ Hauptteil der Satzung
### §9. Das Plenum
1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es fordert Informationen vom Vorstand ein und berät diesen in Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
3. Das Plenum tagt regelmäßig.
4. Tagungen des Plenum können im Rahmen eines persönlichen Treffens stattfinden.
5. Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen des Plenums erfolgt nicht.