Rechte des Plenums angepasst
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@ -72,7 +72,7 @@ Hauptteil der Satzung
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### §9. Das Plenum
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### §9. Das Plenum
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1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
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1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es fordert Informationen vom Vorstand ein und berät diesen in Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
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3. Das Plenum tagt regelmäßig.
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3. Das Plenum tagt regelmäßig.
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4. Tagungen des Plenum können im Rahmen eines persönlichen Treffens stattfinden.
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4. Tagungen des Plenum können im Rahmen eines persönlichen Treffens stattfinden.
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5. Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen des Plenums erfolgt nicht.
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5. Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen des Plenums erfolgt nicht.
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