From 6e25a666e44b7b58028f0bce2f5f30866eb15c26 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: missytake Date: Wed, 19 Feb 2020 21:45:08 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?$=20->=20=C2=A7?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md index d864301..24e0f30 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.md @@ -102,7 +102,7 @@ Hauptteil der Satzung 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. 2. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, so muss innerhalb von sechs Wochen eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Im Rahmen dieser Versammlung wird darüber abgestimmt, ob nur das ausscheidende Mitglied oder der gesamte Vorstand neu gewählt wird. Daraufhin erfolgt die Wahl. Die Amtszeit aller neugewählten Vorstandsmitglieder endet zum Ablauf der regulären Amtszeit des bisherigen Vorstands. -### $12 Ordnungen +### §12 Ordnungen 1. Die Satzung kann durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung dürfen mit der Satzung nicht in Widerspruch stehen. 2. Die Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen; über Änderungsanträge beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. 3. Der Vorstand hat eine Nutzungsordnung über die Benutzung des Vereinseigentums, der Vereinsräume und der Veranstaltungsorte zu erlassen. Die Ordnung wird vom Vorstand beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.