0x90 & pseudonyme
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979fa8d0ab
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### § 1 Mitgliedsbeiträge
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### § 1 Mitgliedsbeiträge
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1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
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1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
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2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder monatlich 35,00 Euro, für fördernde Mitglieder monatlich 15,00 Euro.
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2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder monatlich 20,00 Euro, für fördernde Mitglieder monatlich 15,00 Euro.
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3. Die festgesetzten Beiträge sind Mindestbeiträge. Über die Beiträge hinaus kann sich jedes Mitglied freiwillig zur Zahlung eines selbst angesetzten höheren Mitgliedsbeitrages verpflichten.
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3. Die festgesetzten Beiträge sind Mindestbeiträge. Über die Beiträge hinaus kann sich jedes Mitglied freiwillig zur Zahlung eines selbst angesetzten höheren Mitgliedsbeitrages verpflichten.
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### § 2 Ermäßigungen
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### § 2 Ermäßigungen
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33
Satzung.md
33
Satzung.md
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Präambel
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Präambel
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Nerdberg ist ein politisch, weltanschaulich und wirtschaftlich unabhängiger Verein mit dem Ziel der Mitgestaltung einer offenen, aufgeklärten und angstfreien Informationsgesellschaft.
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0x90.space ist ein politisch, weltanschaulich und wirtschaftlich unabhängiger Verein mit dem Ziel der Mitgestaltung einer offenen, aufgeklärten und angstfreien Informationsgesellschaft.
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Der Verein ist ein Zusammenschluss von Individuen, denen der Wunsch nach Auslotung von technischen Grenzen, dem Erproben von Innovationen und der freie Wissensaustausch gemein ist.
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Der Verein ist ein Zusammenschluss von Individuen, denen der Wunsch nach Auslotung von technischen Grenzen, dem Erproben von Innovationen und der freie Wissensaustausch gemein ist.
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Nerdberg begreift sich als Freiraum, in dem die Mitglieder aufgefordert sind, individuelle Impulse einzubringen, um interdisziplinär und kreativ an und mit dem Gerät sowie in verwandten Disziplinen zu arbeiten und sich auszutauschen.
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0x90.space begreift sich als Freiraum, in dem die Mitglieder aufgefordert sind, individuelle Impulse einzubringen, um interdisziplinär und kreativ an und mit dem Gerät sowie in verwandten Disziplinen zu arbeiten und sich auszutauschen.
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Wesentliches Vereinsziel ist die Erwachsenen- und Jugendbildung. Sowohl medienpädagogische Arbeit, als auch die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe stehen hier im Fokus.
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Wesentliches Vereinsziel ist die Erwachsenen- und Jugendbildung. Sowohl medienpädagogische Arbeit, als auch die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe stehen hier im Fokus.
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Die „Hackerkultur“ im ursprünglichen Sinn des Wortes ist geprägt vom konstruktiven, spielerischen und progressiven Umgang mit Technologie und motiviert durch das gestalterische Potential, das die Informationstechnologie der Allgemeinheit eröffnet hat. Wir sehen Hackerkultur als wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Entwicklung und als kreative Triebfeder für technologische und gesellschaftliche Innovation.
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Die „Hackerkultur“ im ursprünglichen Sinn des Wortes ist geprägt vom konstruktiven, spielerischen und progressiven Umgang mit Technologie und motiviert durch das gestalterische Potential, das die Informationstechnologie der Allgemeinheit eröffnet hat. Wir sehen Hackerkultur als wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Entwicklung und als kreative Triebfeder für technologische und gesellschaftliche Innovation.
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Die Mitglieder des Nerdberg sind in den Bereichen Freie Software, Mikrocontrolling, Anwendungsentwicklung, Hard- und Softwarediagnostik, Netzpolitik, alternative Telekommunikationsinfrastruktur, additive Fertigungstechnologien, sowie der Nutzung neuer Technologien in der Gegenwartskunst aktiv.
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Die Mitglieder des 0x90.space sind in den Bereichen Freie Software, Mikrocontrolling, Anwendungsentwicklung, Hard- und Softwarediagnostik, Netzpolitik, alternative Telekommunikationsinfrastruktur, additive Fertigungstechnologien, sowie der Nutzung neuer Technologien in der Gegenwartskunst aktiv.
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Hauptteil der Satzung
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Hauptteil der Satzung
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### §1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
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### §1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
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1. Der Verein führt den Namen Nerdberg.
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1. Der Verein führt den Namen 0x90.space.
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2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz eingetragener Verein in der abgekürzter Form "e.V.".
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2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz eingetragener Verein in der abgekürzter Form "e.V.".
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3. Der Sitz des Vereins ist Nürnberg.
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3. Der Sitz des Vereins ist Nürnberg.
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4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
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4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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### §2. Vereinszweck und Zweckverwirklichung
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### §2. Vereinszweck und Zweckverwirklichung
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1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Volksbildung im Bereich der Informationstechnologien und neuen Technologien.
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1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Volksbildung im Bereich der Informationstechnologien und neuen Technologien.
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2. Der Vereinszweck wird insbesondere, aber nicht ausschließlich verwirklicht durch
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2. Der Vereinszweck wird insbesondere, aber nicht ausschließlich verwirklicht durch
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1. Förderung von Forschung, Entwicklung und Aufklärung im Bereich der Informationstechnologien sowie die Förderung der Allgemeinbildung der Bevölkerung im Umgang mit neuen Technologien. Unteranderem verwirklicht durch:
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1. Förderung von Forschung, Entwicklung und Aufklärung im Bereich der Informationstechnologien sowie die Förderung der Allgemeinbildung der Bevölkerung im Umgang mit neuen Technologien. Unter anderem verwirklicht durch:
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1. Schaffung einer in allen u.g. Bereichen förderlichen Infrastruktur (Werkstatt, Hard- und Softwarebereitstellung)
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1. Schaffung einer in allen u.g. Bereichen förderlichen Infrastruktur (Werkstatt, Hard- und Softwarebereitstellung)
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2. Lernen durch Lehren als zentrales Weiterbildungselement. Im Mittelpunkt steht das Schaffen einer Struktur, welche den selbstständigen Erwerb von Wissen und die Entwicklung der Fähigkeiten zur Wissensvermittlung fördert
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2. Lernen durch Lehren als zentrales Weiterbildungselement. Im Mittelpunkt steht das Schaffen einer Struktur, welche den selbstständigen Erwerb von Wissen und die Entwicklung der Fähigkeiten zur Wissensvermittlung fördert
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3. Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Bereich Medienkompetenz. Beispielsweise Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen.
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3. Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Bereich Medienkompetenz. Beispielsweise Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen.
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@ -41,10 +47,11 @@ Hauptteil der Satzung
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen, sowie Handelsgesellschaften, rechtsfähige Vereine und Anstalten beziehungsweise Körperschaften des Öffentlichen Rechts werden, die seine Ziele unterstützen.
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen, sowie Handelsgesellschaften, rechtsfähige Vereine und Anstalten beziehungsweise Körperschaften des Öffentlichen Rechts werden, die seine Ziele unterstützen.
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2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
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4. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist das persönliche Erscheinen bei einem offiziellem Treffen. Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine vom Vorstand durchzuführende Registrierung unter Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse. Dem Mitglied steht es hierbei frei, ob es die Mitgliedschaft unter seinem Vor- und/oder Nachnamen oder pseudononym durch Angabe eines Mitgliedsnamen (Pseudonyms) durchführen möchte.
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5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Person oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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5. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
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6. Der Austritt wird durch eine schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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6. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Person oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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7. Bei einer ruhenden Mitgliedschaft ist das Mitglied aller Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein, mit Ausnahme der in §5 Absatz 2 beschriebenen Rechten, enthoben.
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7. Der Austritt wird durch eine schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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8. Bei einer ruhenden Mitgliedschaft ist das Mitglied aller Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein, mit Ausnahme der in §5 Absatz 2 beschriebenen Rechten, enthoben.
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### §5. Ausschluss eines Mitglieds
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### §5. Ausschluss eines Mitglieds
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1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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