From 4a8e9a155d6e404eb881d7dcbadc1e4cdab8dfac Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jan Kraus Date: Fri, 28 Dec 2018 17:44:27 +0100 Subject: [PATCH 1/2] Definition ruhende Mitgliedschaft --- Satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md index bf40892..38fc3d0 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.md @@ -44,7 +44,7 @@ Hauptteil der Satzung 4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet. 5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Person oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. 6. Der Austritt wird durch eine schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt. - +7. Bei einer ruhenden Mitgliedschaft ist das Mitglied aller Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein enthoben. ### §5. Ausschluss eines Mitglieds 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. From f5d012a6410f6292ae7a4e64c8f0bae7f07defa7 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jan Kraus Date: Fri, 28 Dec 2018 17:51:05 +0100 Subject: [PATCH 2/2] ruhende mitgliedschaft v2 --- Satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md index 38fc3d0..2dde906 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.md @@ -44,7 +44,7 @@ Hauptteil der Satzung 4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet. 5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Person oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. 6. Der Austritt wird durch eine schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt. -7. Bei einer ruhenden Mitgliedschaft ist das Mitglied aller Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein enthoben. +7. Bei einer ruhenden Mitgliedschaft ist das Mitglied aller Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein, mit Ausnahme der in §5 Absatz 2 beschriebenen Rechten, enthoben. ### §5. Ausschluss eines Mitglieds 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.