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@ -86,7 +86,7 @@ Hauptteil der Satzung
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* einem stellvertretenden Vorsitzenden
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* einem Kassenwart
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3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger im Amt.
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4. Die Mitgliederversammlung gibt dem Vorstand eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
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4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
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5. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt im Sinne des §26, BGB bei Rechtsgeschäften bis
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zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro. Bei Rechtsgeschäften über 1.500,00 Euro ist die Vertretung durch
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zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. Abweichend davon sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils einzeln gegenüber Kreditinstituten vertretungsberechtigt und verfügungsbefugt.
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