Remove Rechnungsprüfer from Satzung
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d94e7a8946
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@ -75,7 +75,6 @@ Hauptteil der Satzung
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6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Enthaltungen sind keine gültigen Stimmen.
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7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
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8. Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein Mitglied dies fordert.
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9. Die Mitgliederversammlung bestimmt mindestens einen Rechnungsprüfer, der die Arbeit des Schatzmeisters kontrolliert und der Mitgliederversammlung berichtet.
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### §9. Das Plenum
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