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@ -72,12 +72,12 @@ Hauptteil der Satzung
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### §9. Das Plenum
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1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
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1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es fordert Informationen vom Vorstand ein und berät diesen in Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
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3. Das Plenum tagt regelmäßig.
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4. Tagungen des Plenum können im Rahmen eines persönlichen Treffens stattfinden.
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5. Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen des Plenums erfolgt nicht.
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6. Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder, darunter zwingend mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sind.
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7. Das Protokoll des Plenum wird mit einfacher Abstimmungsmehrheit von dem nächsten Plenum genehmigt und nicht unterschrieben.
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7. Über das Plenum wird ein Protokoll angefertigt.
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### §10. Der Vorstand
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1. Der Vorstand ist für alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und seine Vertretung nach außen verantwortlich.
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