diff --git a/Geschäftsordnung.md b/Geschäftsordnung.md index d5bcc52..e5d5640 100644 --- a/Geschäftsordnung.md +++ b/Geschäftsordnung.md @@ -6,55 +6,55 @@ Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche Fest ### §1 Versammlungsordnung 1. Der Vorstand soll **monatlich tagen, mindestens aber einmal im Quartal.** - 2. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer. - 3. Der Protokollführer legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht. + 1. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer. + 1. Der Protokollführer legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht. ### §2 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder 1. Jedes Vorstandsmitglied ist dazu berechtigt, geringe Ausgaben ohne Beschluss zu genehmigen. Diese dürfen pro Vorstandsmitglied und Quartal **EUR 200** nicht übersteigen. - 2. Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass Satzungsänderungen und Personalveränderungen im Vorstand zeitnah den zuständigen Behörden gemeldet werden. + 1. Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass Satzungsänderungen und Personalveränderungen im Vorstand zeitnah den zuständigen Behörden gemeldet werden. ### §3 Aufgaben des 1. und des 2. Vorsitzenden 1. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (die Vorstandsvorsitzenden) haben dafür Sorge zu tragen, dass das Postfach einmal wöchentlich geleert wird. - 2. Die Vorstandsvorsitzenden führen die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihnen die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. In der Regel geschieht das beim Plenum. - 3. Die Vorsitzenden verwalten die Mailinglisten und Verteiler des Vereins. Sie tragen Neumitglieder zeitnah in die Systeme ein und entfernen die entsprechenden Daten beim Ausscheiden eines Mitglieds. - 4. Die Zugangsberechtigungen zum Vereinswiki werden von den Vorsitzenden auf dem aktuellen Stand gehalten. - 5. Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe der Vorsitzenden. + 1. Die Vorstandsvorsitzenden führen die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihnen die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. In der Regel geschieht das beim Plenum. + 1. Die Vorsitzenden verwalten die Mailinglisten und Verteiler des Vereins. Sie tragen Neumitglieder zeitnah in die Systeme ein und entfernen die entsprechenden Daten beim Ausscheiden eines Mitglieds. + 1. Die Zugangsberechtigungen zum Vereinswiki werden von den Vorsitzenden auf dem aktuellen Stand gehalten. + 1. Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe der Vorsitzenden. ### § 4 Aufgaben des Kassenwarts 1. Der Kassenwart überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. - 2. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Kassenwart unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung. - 3. Als Vorstandsmitglied hat der Kassenwart die Einbringung der Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei genießt er die volle Unterstützung des gesamten Vorstands. - 4. Für die laufenden Einnahmen und Ausgaben führt der Kassenwart eine Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt. - 5. Für Bareingänge stellt der Kassenwart eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. - 6. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim Kassenwart eingereicht werden. + 1. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Kassenwart unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung. + 1. Als Vorstandsmitglied hat der Kassenwart die Einbringung der Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei genießt er die volle Unterstützung des gesamten Vorstands. + 1. Für die laufenden Einnahmen und Ausgaben führt der Kassenwart eine Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt. + 1. Für Bareingänge stellt der Kassenwart eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. + 1. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim Kassenwart eingereicht werden. ### §5 Beschlussfassungen und Wahlen 1. Abstimmungen erfolgen offen, soweit keines der anwesenden Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt. - 2. Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. + 1. Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. ### §6 Erstattung der Auslagen des Vorstands 1. Auslagen des Vorstands zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen. ### §7 Erfa-Kreis-Vertreter 1. Der Vorstand bestimmt aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder einen Erfa-Kreis-Vertreter. - 2. Der Erfa-Kreis-Vertreter ist Verantwortlich für die Abstimmung mit Erfahrungsaustauschkreisen des Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.). Hat der Nerdberg e.V. im CCC e.V. den Status eines Erfa-Kreises, so nimmt der Erfa-Kreis-Vertreter an den regelmäßigen Konferenzen der Erfa-Kreis-Vertreter teil - 3. Beabsichtigt der Verein, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, so stimmt der Erfa-Kreis-Vertreter dies vorher mit dem Vorstand des Chaos Computer Club e.V. ab. - 4. Bei Verhinderung des Erfa-Kreis-Vertreters übernimmt stellvertretend ein Vorstandsmitglied dessen Aufgaben. + 1. Der Erfa-Kreis-Vertreter ist Verantwortlich für die Abstimmung mit Erfahrungsaustauschkreisen des Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.). Hat der Nerdberg e.V. im CCC e.V. den Status eines Erfa-Kreises, so nimmt der Erfa-Kreis-Vertreter an den regelmäßigen Konferenzen der Erfa-Kreis-Vertreter teil + 1. Beabsichtigt der Verein, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, so stimmt der Erfa-Kreis-Vertreter dies vorher mit dem Vorstand des Chaos Computer Club e.V. ab. + 1. Bei Verhinderung des Erfa-Kreis-Vertreters übernimmt stellvertretend ein Vorstandsmitglied dessen Aufgaben. ### §8 Pressesprecher 1. Der Vorstand kann ein ordentliches Vereinsmitglied zum Pressesprecher ernennen. - 2. Der Pressesprecher ist Hauptverantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit. Er ist angehalten, die Allgemeinheit durch Pressemitteilungen und Nutzung sonstige Publikationskanäle seiner Wahl über öffentliche Vereinsaktivitäten zu informieren. + 1. Der Pressesprecher ist Hauptverantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit. Er ist angehalten, die Allgemeinheit durch Pressemitteilungen und Nutzung sonstige Publikationskanäle seiner Wahl über öffentliche Vereinsaktivitäten zu informieren. ### §9 Schließberechtigungen 1. Erteilung, Verwaltung und Entzug von Schließberechtigungen obliegt dem Vorstand. - 2. Die Existenz einer jeden Schließberechtigungen ist zu protokollieren. Die Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach erlöschen der Schließberechtigung zu vernichten. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine Speicherung von bis zu 12 Monaten nach Erlöschung der Schließberechtigung angeordnet werden. - 3. Elektronische Systeme, welche das Schließsystem steuern, sind aktuell zu halten. Gleiches gilt für Daten, welche den Zugriff auf die Schließsysteme regeln. - 4. Der Vorstand kann ein ordentliches Mitglied als schließbeauftragte Person bestimmen und die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten an diese übertragen. + 1. Die Existenz einer jeden Schließberechtigungen ist zu protokollieren. Die Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach erlöschen der Schließberechtigung zu vernichten. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine Speicherung von bis zu 12 Monaten nach Erlöschung der Schließberechtigung angeordnet werden. + 1. Elektronische Systeme, welche das Schließsystem steuern, sind aktuell zu halten. Gleiches gilt für Daten, welche den Zugriff auf die Schließsysteme regeln. + 1. Der Vorstand kann ein ordentliches Mitglied als schließbeauftragte Person bestimmen und die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten an diese übertragen. ### §10 Transparenz der Vorstandsarbeit 1. Vorstandsmitglieder sowie, sofern vorhanden, Erfa-Kreis-Vertreter, Pressesprecher und Schließbeauftragter, tragen Sorge dafür, dass ihre Arbeit für alle Vereinsmitglieder transparent ist. Insbesondere haben sie ihre Arbeit angemessen zu dokumentieren. - 2. Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler). - 3. Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten zu informieren. In der Regel geschieht dies beim Plenum. + 1. Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler). + 1. Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten zu informieren. In der Regel geschieht dies beim Plenum. ### §11 Inkrafttreten -Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am xx.xx.xxxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen. \ No newline at end of file +Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am xx.xx.xxxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.