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### § 1 Mitgliedsbeiträge ### § 1 Mitgliedsbeiträge
1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. 1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder monatlich 0,00 Euro, für fördernde Mitglieder monatlich 15,00 Euro. 2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder monatlich 20,00 Euro, für fördernde Mitglieder monatlich 15,00 Euro.
3. Die festgesetzten Beiträge sind Mindestbeiträge. Über die Beiträge hinaus kann sich jedes Mitglied freiwillig zur Zahlung eines selbst angesetzten höheren Mitgliedsbeitrages verpflichten. 3. Die festgesetzten Beiträge sind Mindestbeiträge. Über die Beiträge hinaus kann sich jedes Mitglied freiwillig zur Zahlung eines selbst angesetzten höheren Mitgliedsbeitrages verpflichten.
### § 2 Ermäßigungen ### § 2 Ermäßigungen

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@ -42,4 +42,4 @@ Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche Fest
1. Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler). 1. Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler).
### §8 Inkrafttreten ### §8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 19.02.2020 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen. Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am xx.xx.xxxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.