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5eb5755942
Author | SHA1 | Date | |
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missytake | 5eb5755942 | ||
missytake | f21a057982 |
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@ -1,6 +1,6 @@
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### § 1 Mitgliedsbeiträge
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### § 1 Mitgliedsbeiträge
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1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
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1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
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2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder monatlich 20,00 Euro, für fördernde Mitglieder monatlich 15,00 Euro.
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2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder monatlich 0,00 Euro, für fördernde Mitglieder monatlich 15,00 Euro.
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3. Die festgesetzten Beiträge sind Mindestbeiträge. Über die Beiträge hinaus kann sich jedes Mitglied freiwillig zur Zahlung eines selbst angesetzten höheren Mitgliedsbeitrages verpflichten.
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3. Die festgesetzten Beiträge sind Mindestbeiträge. Über die Beiträge hinaus kann sich jedes Mitglied freiwillig zur Zahlung eines selbst angesetzten höheren Mitgliedsbeitrages verpflichten.
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### § 2 Ermäßigungen
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### § 2 Ermäßigungen
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@ -42,4 +42,4 @@ Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche Fest
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1. Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler).
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1. Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler).
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### §8 Inkrafttreten
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### §8 Inkrafttreten
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Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am xx.xx.xxxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
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Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 19.02.2020 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
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