WIP: Fix Typo in Satzung #3
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@ -47,7 +47,7 @@ Hauptteil der Satzung
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen, sowie Handelsgesellschaften, rechtsfähige Vereine und Anstalten beziehungsweise Körperschaften des Öffentlichen Rechts werden, die seine Ziele unterstützen.
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen, sowie Handelsgesellschaften, rechtsfähige Vereine und Anstalten beziehungsweise Körperschaften des Öffentlichen Rechts werden, die seine Ziele unterstützen.
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2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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4. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist das persönliche Erscheinen bei einem offiziellem Treffen. Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine vom Vorstand durchzuführende Registrierung unter Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse. Dem Mitglied steht es hierbei frei, ob es die Mitgliedschaft unter seinem Vor- und/oder Nachnamen oder pseudononym durch Angabe eines Mitgliedsnamen (Pseudonyms) durchführen möchte.
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4. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist das persönliche Erscheinen bei einem offiziellem Treffen. Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine vom Vorstand durchzuführende Registrierung unter Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse. Dem Mitglied steht es hierbei frei, ob es die Mitgliedschaft unter seinem Vor- und/oder Nachnamen oder pseudonym durch Angabe eines Mitgliedsnamen (Pseudonyms) durchführen möchte.
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5. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
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5. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
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6. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Person oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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6. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Person oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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7. Der Austritt wird durch eine schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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7. Der Austritt wird durch eine schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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