titel des Vorstands
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@ -90,9 +90,9 @@ Hauptteil der Satzung
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### §10. Der Vorstand
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### §10. Der Vorstand
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1. Der Vorstand ist für alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und seine Vertretung nach außen verantwortlich.
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1. Der Vorstand ist für alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und seine Vertretung nach außen verantwortlich.
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2. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
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2. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
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* einem Vorsitzenden
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* einem 1. Vorstand
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* einem stellvertretenden Vorsitzenden
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* einem 2. Vorstand
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* einem Kassenwart
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* einem Schatzmeister
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3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger im Amt.
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3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger im Amt.
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4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
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4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
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5. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 1.500,00 Euro ist im Innenverhältnis ein Beschluss des Plenums auf Antrag eines Vorstandsmitglieds notwendig.
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5. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 1.500,00 Euro ist im Innenverhältnis ein Beschluss des Plenums auf Antrag eines Vorstandsmitglieds notwendig.
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