GO des Vorstand vom Vorstand
Eine Geschäftsordnung regelt immer genau wie sich ein Organ selbst verwalten möchte. Normalerweise gibt sich das Organ demnach auch immer selbst eine GO. Die MV sollte in die Arbeitsweise des Vorstandes nicht reinreden.
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581acd481e
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@ -86,7 +86,7 @@ Hauptteil der Satzung
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* einem stellvertretenden Vorsitzenden
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* einem stellvertretenden Vorsitzenden
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* einem Kassenwart
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* einem Kassenwart
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3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger im Amt.
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3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Amtsübernahme durch seinen Nachfolger im Amt.
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4. Die Mitgliederversammlung gibt dem Vorstand eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
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4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.
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5. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt im Sinne des §26, BGB bei Rechtsgeschäften bis
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5. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt im Sinne des §26, BGB bei Rechtsgeschäften bis
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zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro. Bei Rechtsgeschäften über 1.500,00 Euro ist die Vertretung durch
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zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 Euro. Bei Rechtsgeschäften über 1.500,00 Euro ist die Vertretung durch
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zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. Abweichend davon sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils einzeln gegenüber Kreditinstituten vertretungsberechtigt und verfügungsbefugt.
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zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. Abweichend davon sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils einzeln gegenüber Kreditinstituten vertretungsberechtigt und verfügungsbefugt.
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