"mindestens" Kassenprüfer
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b2eaee3b95
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@ -68,7 +68,7 @@ Hauptteil der Satzung
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6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Enthaltungen sind keine gültigen Stimmen.
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6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Enthaltungen sind keine gültigen Stimmen.
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7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
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7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
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8. Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein Mitglied dies fordert.
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8. Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein Mitglied dies fordert.
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9. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Kassenprüfer, der die Arbeit des Kassenwartes kontrolliert und der Mitgliederversammlung berichtet.
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9. Die Mitgliederversammlung bestimmt mindesteens einen Kassenprüfer, der die Arbeit des Kassenwartes kontrolliert und der Mitgliederversammlung berichtet.
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### §9. Das Plenum
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### §9. Das Plenum
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