commit
deef29bd8f
|
@ -72,12 +72,12 @@ Hauptteil der Satzung
|
||||||
|
|
||||||
|
|
||||||
### §9. Das Plenum
|
### §9. Das Plenum
|
||||||
1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
|
1. Das Plenum ist das zweithöchste Organ des Vereins. Es fordert Informationen vom Vorstand ein und berät diesen in Fragen des Tagesgeschehens. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins ist antragsberechtigt.
|
||||||
3. Das Plenum tagt regelmäßig.
|
3. Das Plenum tagt regelmäßig.
|
||||||
4. Tagungen des Plenum können im Rahmen eines persönlichen Treffens stattfinden.
|
4. Tagungen des Plenum können im Rahmen eines persönlichen Treffens stattfinden.
|
||||||
5. Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen des Plenums erfolgt nicht.
|
5. Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen des Plenums erfolgt nicht.
|
||||||
6. Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder, darunter zwingend mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sind.
|
6. Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder, darunter zwingend mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sind.
|
||||||
7. Das Protokoll des Plenum wird mit einfacher Abstimmungsmehrheit von dem nächsten Plenum genehmigt und nicht unterschrieben.
|
7. Über das Plenum wird ein Protokoll angefertigt.
|
||||||
|
|
||||||
### §10. Der Vorstand
|
### §10. Der Vorstand
|
||||||
1. Der Vorstand ist für alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und seine Vertretung nach außen verantwortlich.
|
1. Der Vorstand ist für alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und seine Vertretung nach außen verantwortlich.
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in New Issue